Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) eine große Ähnlichkeit mit einer => Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat, benötigen im Grunde alle beruflich tätigen Menschen diese Absicherung.
Interessant ist diese Versicherung aber nur für alle, die keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen oder sich keine BU-Rente leisten können, wobei sich die gesundheitliche Prüfung der Versicherungsgesellschaften bei der EU-Rente kaum von der gesundheitlichen Prüfung einer BU-Rente unterscheidet.
Auch für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Berufssportler oder Künstler kann die EU-Rente in Frage kommen, da sie in der BU-Rente nicht oder nicht ausreichend versichert werden können. Dies kann an einer Einschränkung der Höhe der BU-Rente (z.B. maximal Euro 750,00 monatliche Rente) oder auch an einer verkürzten Laufzeit (z.B. nur bis zum 50. Lebensjahr) liegen.
Andere Berufe - z.B. Fliesenleger, Verputzer, Bäcker, Metzger, Dachdecker usw. - sind zwar häufig in der BU-Rente versicherbar, müssen aber aufgrund ihres wesentlich erhöhten Berufsrisikos mit einem oftmals sehr hohen Beitrag rechnen.
Wir versuchen immer zunächst eine "richtige" BU-Rente anzubieten, bevor wir zur EU-Rente raten.
Versichert ist der Ausfall oder die sehr starke Minderung der Leistungsfähigkeit des Einzelnen im Fall einer Krankheit, eines Verschleißes oder z.B. eines Unfalls. Die Ursachen müssen die Leistungsfähigkeit eine längere Zeit (i.d. R. mindestens 6 Monate) stark beeinträchtigen und das "Restarbeitsvermögen" deutlich vermindern (i. d. R. unter 3 Stunden täglich). Die Versicherung leistet nur, wenn „Erwerbsunfähigkeit“ vorliegt. Darunter wird von den Anbietern verstanden, dass die versicherte Person im Prinzip überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann. Die genaue Definition orientiert sich häufig an den Regelungen der „Erwerbsminderungsrente“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versichert ist hier nie „der Beruf“, sondern nur die grundsätzliche (Rest-) Fähigkeit des Kunden überhaupt irgendeinen Beruf auszuüben bzw. auch nur noch teilweise auszuüben.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet bei bedingungsgemäß vorliegender Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rentenzahlung an den Versicherten, deren Höhe individuell vertraglich vereinbart ist. Dies bedeutet, dass vor Abschluss eines solchen Vertrags eine genaue Ermittlung der sog. Versorgungslücke stattfinden muss. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Lebensstandard auch bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit gehalten werden kann.
Überraschenderweise gibt es auch in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur wenige Gründe, die eine Versicherungsgesellschaft berechtigen keine Leistungen zu erbringen. In diesem Punkt orientiert sich die
EU-Rente wieder sehr stark an der => Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da die Thematik zu dieser Absicherung komplex und schwierig ist, gleichzeitig aber gravierende Folgen mit existenziellen Auswirkungen bei einem fehlerhaften Abschluss mit sich bringt, empfehlen wir Ihnen hier immer ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch in unserem Büro.
Am besten rufen Sie uns einfach an und wir klären alles Weitere direkt und persönlich.
Ihre Ansprechpartnerin
Judith Sachs
Telefon: (069) 43 08 90 - 45
E-Mail: judith.sachsfairsicherungs-laden.de
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