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und Betreuung für Versicherungen.
D&O

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung zählt für uns im Gewerbebereich, wie auch die Betriebshaftpflichtversicherung zu den MUSS-Versicherungen.

Schadenstatistik

  • Jährlich werden ca. 6.000 D&O-Schadensfälle gemeldet.
  • 80% aller Schadensfälle resultieren aus der Innenhaftung.
  • 20% sind Außenhaftungsfälle, die in der Regel auf eine Unternehmensinsolvenzzurückzuführen sind.
  • 90% aller Schadensfälle werden durch Vergleich zwischen den Parteien beendet.

Der Geschäftsführer einer GmbH kann von den Gesellschaftern und der Vorstand einer AG vom Aufsichtsrat und beide können von Dritten persönlich in Anspruch genommen werden, wenn sie gegen die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen haben und dadurch den Gesellschaftern oder Dritten ein Vermögensschaden entstanden ist.

Die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers lassen sich in den nachfolgend genannten „10 Geboten“ zusammenfassen:

  1. Einhaltung der Gesetze
  2. Einhaltung von Satzung und Geschäftsordnung
  3. Einhaltung der Bestimmungen des Anstellungsvertrages
  4. Einhaltung der Weisungen der Gesellschafter
  5. Ordnungsgemäße Organisation der Gesellschaft
  6. Kontrolle der Organisation
  7. Regelmäßige Kontrolle von Liquidität und Finanzlage
  8. Laufende Risikobeobachtung und Vermeidung übergroßer Risiken.
  9. Vermeidung (ggf. Offenlegung) aller Konflikte zwischen Interessen der Gesellschaft und Interessen des Geschäftsführers.
  10. Sorgfältige Vorbereitung geschäftlicher und unternehmerischer Entscheidungen 

Quelle: Lutter: Gesellschaftsrecht in der Diskussion, 1999, S. 87ff

Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten liegt zum Beispiel vor bei:

  • Unternehmenserwerb ohne ausreichende Due-Diligence
  • Abschluss ungünstiger Verträge
  • Nicht-Ausnutzung von Steuervorteilen und Subventionen
  • Fehlender Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes
  • Fehlerhafter Auswahl/Kontrolle von Mitarbeitern
  • Verspäteter Stellung eines Antrags auf Insolvenz

Die GmbH und die AG können Ihre Geschäftsführer über eine D&O-Versicherung gegen solche Vermögensschäden versichern und mit dieser Versicherung gleichzeitig einen zusätzlichen Bilanzschutz für das Unternehmen herstellen.

Neben den Geschäftsführern sind über gute D&O-Versicherungsbedingungen auch Arbeitnehmer versichert, die besondere Funktionen für das Unternehmen wahrnehmen. Dazu zählen z.B. Prokuristen, Fuhrparkleiter, Compliance-, Datenschutz-, Sicherheitsbeauftragte, etc.

Der Fairsicherungsladen arbeitet im Bereich der Absicherung des Unternehmensmanagements mit einem Spezialanbieter zusammen, der jahrzehntelange Erfahrung in diesem Versicherungssegment vorweisen kann und vor diesem Erfahrungshintergrund eigene Versicherungsbedingungen entwickelt, die laufend, auch für bereits bestehende Verträge, nach der aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich, im Interesse der versicherten Personen angepasst werden.

Bei diesen Anpassungen werden, soweit wie möglich, auch die Interessen des versicherten Unternehmens berücksichtigt. Es kommt z.B. vor, dass Geschäftsführer von der Haftung für fahrlässig verursachte Schäden freigestellt sind. In unserem D&O-Konzept sind solche Schäden trotz Freistellung versichert. Versicherungsschutz besteht z.B. auch, wenn der Geschäftsführer schon entlastet wurde und deshalb nach Gesetz keine Haftung mehr besteht.

Wichtig bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes ist für uns, dass die Ausschlüsse klar definiert sind. Bei unseren Angeboten ist nur Vorsatz ausgeschlossen und zwar nur die Form des direkten Vorsatzes. Der Verstoß muss also mit Wissen und Wollen der versicherten Person erfolgt sein. Der bedingte Vorsatz ist versichert.

In unserer Broschüre "D&O Versicherung" erhalten Sie weitere Informationen: