Wie komme ich zu einem Angebot?
Da die Thematik zu dieser Absicherung komplex und schwierig ist, gleichzeitig aber gravierende Folgen mit existenziellen Auswirkungen bei einem fehlerhaften Abschluss mit sich bringt, empfehlen wir Ihnen hier immer ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch in unserem Büro oder eine umfassende telefonische Beratung (auf Wunsch mit Screen-Sharing).
Zur Terminvereinbarung möchten wir gern kurz mit Ihnen telefonieren und dabei auch Ihre ersten Fragen zur Absicherung oder zur Versicherbarkeit klären.
Nach dem Telefonat erhalten Sie von uns weitere Informationen zu dem Thema Arbeitskraftabsicherung und einen Risikofragebogen per Mail zugesendet. Den Fragebogen benötigen wir vor dem persönlichen Beratungsgespräch ausgefüllt zurück, da nur so eine fundierte Prüfung der Absicherungsmöglichkeiten durch uns stattfinden kann. Im Beratungsgespräch können wir direkt auf eventuelle Besonderheiten bei der Annahme eingehen und z.B. nötige Beitragszuschläge, Ausschlussklauseln oder unterschiedliche Annahmeregelungen berücksichtigen.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie konkrete Angebote und ggf. Tarifvergleiche von uns zugesendet. Fragen zu den Angeboten oder Änderungswünsche können wir in einem zweiten persönlichen Gespräch oder auch telefonisch klären.
Wenn wir ein für Sie passendes Angebot unterbreitet haben und Sie die Absicherung wünschen, senden wir Ihnen alle benötigten Unterlagen zur Beantragung der Versicherung zu. Grundsätzlich werden keine Anträge im Beratungsgespräch ausgefüllt oder unterschrieben, da zur korrekten Beantwortung der Antragsfragen ausreichend Zeit vorhanden sein sollte. Den unterschriebenen Antrag senden Sie uns zurück oder Sie bringen ihn persönlich bei uns vorbei. Wir prüfen diesen noch einmal und leiten ihn, sofern alles in Ordnung ist, an den Versicherer weiter.
Auch nach Vertragsabschluss sind wir Ihr Ansprechpartner und unterstützen Sie im Leistungsfall oder bei gewünschten Vertragsänderungen.
Wer benötigt diese Versicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall für alle berufstätigen Menschen ein Muss im Rahmen der Absicherung ihrer Existenz. Das gilt insbesondere für Berufsanfänger und Selbständige, da diese in der Regel keine oder sehr niedrige Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Aber auch abhängig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind gut beraten, die vorhandenen großen Versorgungslücken zu ermitteln und durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu schließen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die gesetzliche Rentenversicherung "nur" eine Erwerbsminderungsrente – keine Berufsunfähigkeitsrente - bietet. Dies bedeutet im Kern, dass nicht der individuell ausgeübte Beruf eines Versicherten als Grundlage für die Prüfung dient, sondern dass jeder auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden kann. Jede Verweisung ist möglich, ein sozialer Abstieg ist irrelevant. Kann z. B. ein leitender Angestellter noch als einfacher Lagerarbeiter für mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, wäre er in keiner Weise erwerbsgemindert. Im Normalfall muss vom Rentenversicherungsträger keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden. Es reicht aus, wenn dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung möglich wäre (z. B. leichte Arbeit, im Sitzen, ohne Lärm). Eine konkrete Verweisungstätigkeit muss nur benannt werden, wenn außergewöhnliche Einschränkungen vorliegen.
Darüber hinaus ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Schüler und Studenten empfehlenswert, da diese über keine Ansprüche auf die staatliche Erwerbsminderungsrente verfügen. Eine ganz wichtige Rolle spielen hier Optionen, die den Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen bzw. erhöhen können. Im Grundsatz gilt: Je früher jemand Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz beantragt, desto günstiger stellt sich die Beitragsbelastung aufgrund des geringeren Eintrittsalters dar.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Hausfrauen und Hausmänner empfehlenswert. Denn gerade diese Tätigkeiten würden – wenn man sie fremd vergeben müsste – die meisten Haushaltskassen sprengen. Hausfrauen und Hausmänner sollten sich daher ebenfalls für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern.
In der Regel benötigt jeder diese Versicherung, der nicht von seinem bereits erworbenen Vermögen bis zu seinem Tode leben kann und noch arbeiten muss.
Was ist versichert?
Versichert ist immer der zum Schadeneintritt ausgeübte Beruf. "Der Beruf" wird von Gerichten weiter erläutert, indem der Beruf "in seiner individuellen Ausprägung" gemeint ist, also so wie der Versicherte ihn "in gesunden Tagen" ausgeübt hat. "Der Beruf" ist also nicht irgendein allgemeiner Begriff wie z.B. kaufmännischer Angestellter oder Metzger, sondern erstmal immer der individuelle Beruf des Versicherten.
Dieser Beruf ist versichert gegen den Ausfall oder die starke Minderung der Leistungsfähigkeit des Einzelnen im Fall einer Krankheit, eines Verschleißes, eines Unfalls oder auch irgeneiner anderen Ursache. Die Ursachen müssen die Leistungsfähigkeit eine längere Zeit (mindestens 6 Monate) beeinträchtigen.
Da immer der "ausgeübte" Beruf versichert ist, muss ein Berufswechsel während der Vertragslaufzeit nicht mitgeteilt werden. Unsere Frage nach "dem ausgeübten Beruf" bei Vertragsbeginn, dient immer nur der Festsetzung eines Beitrages.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei bedingungsgemäß vorliegender Berufsunfähigkeit eine monatliche Rentenzahlung an den Versicherten, deren Höhe individuell vertraglich vereinbart ist. Dies bedeutet, dass vor Abschluss eines solchen Vertrags eine genaue Ermittlung der sog. Versorgungslücke stattfinden muss. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Lebensstandard auch bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gehalten werden kann.
Dabei definieren die deutschen Versicherer den Begriff der Berufsunfähigkeit in ihren Bedingungswerken zumeist wie folgt:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente aus, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Wer pflegebedürftig ist und mindestens unter die Pflegestufe eins fällt, gilt je nach vertraglicher Vereinbarung größtenteils ebenfalls als berufsunfähig.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert eine Rente ab, die maximal bis zum 67. Lebensjahr gezahlt wird (danach gilt man als nicht mehr arbeitsfähig, da man Altersrentner ist).
Was gibt es weiteres zu beachten:
Da die Berufsunfähigekeitsversicherung nur bis maximal zum 67. Lebensjahr den Einkommensverlust ausgleicht, ist der Aufbau einer Altersvorsorge während einer Berufsunfähigkeit sehr wichtig. Je früher die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Altersvorsorge wurde bis zu diesem Zeitpunkt angespart. Ab Beginn der Berufsunfähigkeit werden die Einzahlungen in die gesetzliche Rente, in Versorgungswerke oder andere Rentenvorsorgen regelmäßig deutlich verringert da das Einkommen sinkt oder im schlechtestens Fall komplett wegfällt.
Im Rahmen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge besteht die Möglichkeit eine Beitragsübernahme durch den Versicherer im Berufsunfähgkeitsfall einzuschließen. Zusätzlich bieten einige Versicherer die Option einer Beitragsdynamik im Leistungsfall, so dass nach Eintritt des Leistungsfalls der Sparbeitrag jährlich durch den Versicherer erhöht wird. Diese Beitragsübernahme kann ein sinnvoller Baustein im Rahmen einer Versorgungsplanung sein.
Judith Sachs
Telefon: (069) 43 08 90 - 45
E-Mail: judith.sachsfairsicherungs-laden.de